Gay marriage worldwide zürich
Zuständig für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens ist das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des des Bräutigams. Wohnen beide Verlobten im Ausland, ist das Zivilstandsamt, das die Trauung vornehmen soll, zuständig für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens.
Die Verlobten haben diesfalls auch die Möglichkeit, das Gesuch um Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens durch Vermittlung der zuständigen Schweizer Vertretung einzureichen. Ausländische Verlobte, die nicht in der Schweiz wohnen, benötigen für die Eheschliessung in der Schweiz eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen.
Die Verlobten müssen vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten bzw. Um die Ehe in der Schweiz eingehen zu können, müssen die Brautleute das Altersjahr zurückgelegt haben. Im Weiteren dürfen sie nicht in einem engen Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Insbesondere ist die Eheschliessung zwischen zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern verboten.
Personen, die unter Vormundschaft stehen, bedürfen zur Eheschliessung der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Wer bereits verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt, kann keine Ehe schliessen. Jede Person, die sich verheiraten will, hat deshalb nachzuweisen, dass die frühere Ehe oder die frühere eingetragene Partnerschaft aufgelöst oder für ungültig erklärt worden ist.
Für weitergehende Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Zivilstandsamt bzw. Schweizerische Verlobte Bereits im Personenstandsregister "Infostar" beurkundete Personenstandsdaten müssen nicht mit Dokumenten nachgewiesen werden. Bitte erkundigen Sie sich in Bezug auf das Ehevorbereitungsverfahren direkt beim zuständigen Zivilstandsamt bzw.
Eine Person, die noch nicht im Personenstandsregister erfasst ist, muss im Hinblick auf die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens zuerst rückerfasst werden. Die Verlobten müssen zudem einen Wohnsitznachweis und einen Identitätsausweis beibringen.
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Haben die Verlobten bereits ein gemeinsames Kind, so haben sie nebst der Geburtsurkunde des Kindes ein Dokument beizubringen, aus dem das Bestehen des Kindesverhältnisses zum Vater hervorgeht Anerkennungsurkunde, Vaterschaftsurteile, Adoptionsentscheid. Bei den beizubringenden Dokumenten sollte es sich grundsätzlich um Originale handeln, die nicht älter als sechs Monate sind.
Ausländische Verlobte Bereits im Personenstandsregister "Infostar" beurkundete Personenstandsdaten müssen nicht mit Dokumenten nachgewiesen werden. Sofern die Personenstandsdaten der betroffenen Person im Personenstandsregister nicht abrufbar sind, hat diese alle zu ihrer Aufnahme ins Personenstandsregister notwendigen Dokumente beizubringen.
Zu diesem Zweck hat sie Dokumente betreffend Geburt, Geschlecht, Namen, Abstammung, Zivilstand und Staatsangehörigkeit beizubringen. Das für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens zuständige Zivilstandsamt bzw. Die ausländischen Verlobten haben zudem einen Wohnsitznachweis und einen Identitätsausweis vorzulegen.
Haben die ausländischen Verlobten ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz, müssen sie ausserdem eine Eheanerkennungserklärung ihres Heimat- oder Wohnsitzstaates oder ein Ehefähigkeitszeugnis beibringen. Sie haben sich diesbezüglich direkt an die ausstellenden Behörden im Ausland oder an die ausländische Vertretung des ausstellenden Staates in der Schweiz zu wenden.
Die ausländischen Dokumente müssen in der Regel beglaubigt und, sofern sie nicht in einer schweizerischen Amtssprache Deutsch, Französisch, Italienisch abgefasst sind, übersetzt werden. Die Schweizer Vertretung im Staat, welcher diese Dokumente ausstellt, informiert Sie diesbezüglich.
Zum Teil wird für die Einreise in die Schweiz zum Zwecke der Eheschliessung ein Visum benötigt. Das Visumsgesuch kann bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland eingereicht werden, welche es via das Bundesamt für Migration BFM an die zuständige kantonale Migrationsbehörde weiterleitet.
Die Liste mit den vollständigen Adressen der Zivilstandsämter wird regelmässig aktualisiert. Sie finden sie unten in der Rubrik 'Adressen'. Die Kosten hängen vom Arbeitsaufwand des Zivilstandsamtes ab.